Mitgliederjahresversammlung 2019 – SOS Kindesenführung e.V.

Was tun beim familiären Supergau?

Verein “SOS Kindesentführung e.V.” stellte sich neu auf

Aus allen Teilen Deutschlands reisten sie an, und auch ein Betroffener aus Österreich nahm die weite Anfahrt auf sich: die Mitglieder der Vereins “SOS Kindesentführung e.V.“, die sich am 14. Dezember im “Work Inn” im Hamm trafen, um ihren Verein für die Zukunft neu auszurichten. Es sind allesamt Betroffene, die teils seit Jahren um ihre ins Ausland entführten Kinder kämpfen. Dabei waren es nicht etwa Fremde, die diese Straftaten begingen, sondern Familienangehörige, in der Regel der andere Elternteil.

SOS Kindesentführung e.V.

An Gesetzen, die die Rückführung entführter Kinder zeitnah ermöglichen sollen, fehlt es nicht, dafür umso mehr an deren praktischer Umsetzung.

“Wenn wir beispielsweise unser Nachbarland Polen betrachten, so kam es 2018 nur zu 3 tatsächlichen Rückführungen bei 27 Verfahren”, erläutert Vereinsvorsitzender Thomas Karzelek.
Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein. Denn nicht jedes zurückgebliebene Elternteil hat die Kraft, die Geduld und das Geld, um ein Rückführungsverfahren zu betreiben – immer im Ungewissen, wie es letztlich ausgehen wird.

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Notwendige Änderung des Art. 12 des HKÜ – ein Vorschlag von RA Franco Arona

Der italienische Rechtsanwalt Franco Luciano Arona ist Ehrenmitglied des deutschen Vereins  SOS Kindesentführung e.V.

Er ist in Italien als Rechtsanwalt tätig und ist auf Familienrecht und internationale Kindesentführungen spezialisiert, ist in vielen Vereinen, die sich auch um internationale Kindesentführungen kümmert, tätig  und wurde im letzten Jahr 2017 in Italien von vielen italienischen Vereinen zum Präsidenten vom CISM ( coordinamento internazionale sottrazioni minori) ernannt , es handelt sich   hierbei um eine internationale Koordinierung vieler Vereinen , international weil dabei auch der deutsche Verein SOS Kindesentführung e.V. miteinbezogen wurde.

 

Durch seine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt in Sache internationaler Kindesentführungen, er hat darunter auch internationale Kindesentführungsfälle zwischen Italien und Deutschland anwaltlich begleitet, ist er zur Überzeugung gekommen, daß das HKÜ eigentlich in geringen Fällen die Rückführung der entführten Kinder in das Urprungsland gewährleistet. WEITERLESEN „Notwendige Änderung des Art. 12 des HKÜ – ein Vorschlag von RA Franco Arona“