KINDESENTFÜHRUNGSFÄLLE EMIL JUNG UND SABINA MERTENS IN DIE UKRAINE

ARD-Enthüllungsmagazin „Report Mainz“ in einem eindrucksvollen Bericht von Redakteurin Monika Anthes erstmals die politische Dimension der deutsch-ukrainischen Kindesentführungsfälle Emil Jung und Sabina Mertens beleuchtet:

  • Beide Väter erhalten praktisch keinerlei behördliche Hilfe und bleiben wie Staatenlose sich selbst überlassen. Die deutsche Botschaft in Kiew weist Sabinas Vater Uwe Mertens vor laufender Kamera ab. Das Auswärtige Amt (AA) verweigert jede Stellungnahme.
  • Der stellvertretende ukrainische Justizminister Petukhov gibt im Interview überraschend zu: Es sind bisher 33 Rückführungsanträge aus Deutschland gestellt worden, und trotzdem ist kein einziges entführtes deutsches Kind heimgekehrt ! Im Klartext: Rückführungsquote null !!!
  • Der ukrainische Bürgerrechtler und Anwalt Pronin charakterisiert den vorliegenden Völkerrechtsbruch als „absolute Standardsituation“.
  • Der deutsche Fachanwalt Weisker erinnert an HKÜ-Aktenzensur und beschränkten Informationszugang „in Rücksichtnahme auf internationale Beziehungen“. Beides steht für den politischen Opportunismus im Bundesamt für Justiz (BfJ), das den Betroffenen in keiner Weise zur Seite steht.
Vor einem Millionen-Zuschauerpublikum ist nun unzweideutig geklärt: Die Ukraine boykottiert das HKÜ vollständig – ungehindert durch die deutsche Duldungs- und Preisgabepolitik. Diese entscheidende Tatsache und die zugehörigen Zahlen werden vor den Antragstellern so lange wie möglich verborgen, um sie ins leere laufen zu lassen.
Die in der Reportage dargestellte Zusammenarbeit der beiden Väter ist aus existentieller Not und Notwendigkeit geboren. In einem (nachträglich zensierten) Memorandum hat BfJ-Präsident Friehe schon 2015 bedauert, daß
„die beiden Antragsteller [Jung und Mertens] … von dem jeweils anderen Rückführungsverfahren Kenntnis erlangt haben und sich nun auch gemeinsam positionieren“.
An höchster deutscher Stelle offenbaren sich so wieder Rechtsverachtung und extrem mißbräuchliches Amtsverständnis – und die Absicht, hilfesuchende Bürger in Unwissenheit und Vereinzelung zu halten. Dort gilt: Es sind politisch mißliebige Rückführungsansprüche zu  neutralisieren und das Staatsverbrechen des Kindesraubs zu bagatellisieren.
Eine solche unzumutbare Situation vollzieht sich in mehreren Schritten, indem die HKÜ-Vorschriften in ihr Gegenteil verkehrt werden:
  1. Das entführte Kind wird NICHT zurückgegeben.
  2. Das zum Zeitpunkt der Entführungs bestehende Sorgerecht wird NICHT erhalten.
  3. Das Kindeswohl wird NICHT geschützt.
  4. Es wird NICHT mit der gebotenen Eile gehandelt.
Statt HKÜ-Erfüllung erleben wir:
  • Jahrelange Verschleppung der Verfahren zur Rückführung,
  • Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Entführerpartei bei vollkommener Entrechtung von Kind und zurückgelassenem Elternteil,
  • Isolation des Kindes und Zerstörung seiner Beziehung zum zurückgelassenen Elternteil durch gezielte Entfremdung und Zwangstrennung,
  • Repression und Willkürmaßnahmen gegen den zurückgelassenen Elternteil.
Die gezeigten Mißstände lassen sich eins zu eins auf viele der anderen 500 offiziell gemeldeten Kindesentführungen aus Deutschland (mit weitaus höherer Dunkelziffer) übertragen.
Viele Fälle sind auf Behördenseite ab initio politisiert: In skandalöser Weise paktieren AA, BfJ und Bundesjustizministerium (BMJV) aus Opportunismus mit den ausländischen Rechtsbrecherstaaten und stellen sich gegen die eigenen Bürger. So stehen Deutschlands Tore für Kindesentführungen ins Ausland weit offen.
Für mich bedeuten das gewollt herbeigeführte Versagen des deutschen Staates und die massive Pflichtverletzung der zuständigen Stellen: bisher 41 entführungsbedingte Reisen nach Kiew und enorme materielle und immaterielle Belastungen – im Angesicht der ukrainischen Willkür, Repression und Gesetzlosigkeit und für den Minimalkontakt mit Klein-Emil.
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In Emils und Sabinas Fall: Der Ukraine wird ohne Sanktion und Protest erlaubt, ihre völkerrechtlich abgesicherten vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Deutschland beliebig zu verletzen.
Wenn es um Krim-Annexion und Donbass-Separatismus geht, pocht die Ukraine auf eben dieses Völkerrecht.
Die Ukraine verlangt visafreies Reisen und verhängt gleichzeitig Ausreisesperren über Kinder – einschließlich Emil und Sabina -, die dort illegal zurückgehalten werden.
Die Ukraine legt ein Pro-EU-Bekenntnis nach dem anderen ab und verletzt mit ihrer rigorosen Kindesentführungspolitik elementare Grundrechte und Grundwerte.
Im weiteren:
– aktuelle Entführungschronik (Emils Unterstützerseite www.nicht-ohne-meinen-sohn.de)