17 Urteile sind bereits verabschiedet, aber Stefaan Van Rumst (40) aus Lokeren hat seine beiden Kinder im Alter von 7 und 8 Jahren noch immer nicht zurück. Seine Ex-Frau entführte die Kinder vor mehr als zwei Jahren in ihre Heimat Polen. Die Mutter riskiert jetzt 2 Jahre Gefängnis.
Nach einer Reise im Juli 2015 kehrte die Ex-Frau von Stefaan Van Rumst nicht zurück. Im endlosen Tauziehen sieht seine Ex-Frau Anna Siedlecka (39) immer noch nicht ein, dass es ein Verbrechen ist, ein Verbrechen an den eigenen Kindern.
Am 17.November 2017 wurde sie wegen der Entführung des 8-jährigen und 7-jährigen Mädchens vor Gericht gestellt. Das Thema wird in Polen sehr kontrovers diskuttiert und die Polin wird im eigenen Land durch die eigene Regierung in ihrer strafbaren Handlung noch unterstützt. Sie hatte bereits eine Unterstützung in der Partei „Platforma Obywatelska“, die das Thema versuchten schon vor 2 Jahren entgegen der internationalen Verträge, die Polen eingegangen ist, zu lösen und politischen Einfluß auszuüben. Ob aus diesem Grund der europäische Haftbefehl nicht gegriffen hat und die Mutter nicht an das belgische Gericht überstellt wurde, bleibt nur zu raten. Nach der Machtübernahme durch die Partei Prawo i Sprawiedliwosc (PIS) hat sich der neue Justizminister persönlich für die Kindesmutter eingesetzt. Wo bleiben aber die Rechte der Kinder auf unbeschwerte Kindheit und des Vaters auf ein Familienleben mit seinen Kindern? Das Gericht in Belgien sprach die alleinige Sorge dem Vater zu und verhängte hohe Sanktionen gegen die Mutter, die einfach alle Beschlüsse ignorierte. Das HKÜ-Verfahren wurde nach langer Verschleppung positiv für den Vater entschieden, jedoch nicht vollstreckt. Nach Intervention des Justizministeriums über die Staatsanwaltschaft wurde das HKÜ-Urteil in der zweiten Instanz abgeändert und der Antrag von dem Vater zurückgewiesen.
Das ist ein Zeugnis dessen, wie Kindesentführungen durch manche Regierungen unterstützt werden. Polen wurde mehrmals durch das Europäische Gericht für Menschenrechte wegen Kindesentführungen verurteilt. Das scheint aber nichts an der Politik zu ändern. Vielmehr hat man das Gefühl, dass Polen lieber das Geld der Steuerzahler für die Entschädigungen zahlt und ihrer Politik treu bleibt, als an das Kindeswohl zu denken. Institutionen wie der Kinderschutzbeauftragte aus Warschau schaut da weg und in diesem Fall hat er sogar die Kindesentführerin unterstützt.
Nach dem Polen also widerrechtlich den HKÜ-Antrag auf Kindesrückführung abgelehnt hat, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Alle Augen richten sich jetzt vor allem auf das im Januar erwartete Urteil des Berufungsgerichts in Brüssel, das die Entscheidung des polnischen Gerichtes ändern könnte. Die Hoffnung bleibt, dass auch hier eine Signalwirkung aus Brüssel kommt und die Kindesentführer nicht in ihrem rechtswidrigen Handeln bestätigt werden.
„Entweder wird bestätigt, dass die Kinder weiterhin zu mir kommen sollen oder das Gericht wird die Entscheidung des polnischen Gerichtes bestätigen und womöglich die Gerichtszuständigkeit an Polen abgeben“, erklärt Stefaan.
Aber das ist auch das Problem. Aus Belgien wurde bereits ein europäischer Haftbefehl gegen seine Ex-Frau in Polen ignoriert, da eine Kindesentziehung durch einen Elternteil mit gemeinsamer Sorge keine Straftat darstellt. „Ein Richter an dem belgischen zuständigen Gericht hat mir die Kinder zugesprochen und die alleinige Sorge übertragen, aber in Polen wollen sie dieses Urteil einfach nicht akzeptieren. Am 17.11.2017 hat das Gericht in Leuven über die rechtswidrige Entführung entschieden. Der Staatsanwalt forderte 2 Jahre Haft für die manipulative Ex-Frau. Die Verteidigung sagt – die Polin selbst war nicht anwesend – dass der Vater seine Chancen selbst vertan hat und sie bedrohte. „Durch körperliche Gewalt. Sie musste sich um Ihre Kinder kümmern und vor Vater schützen, auch finanziell. “ Der Anwalt forderte den Freispruch. „Alles Lügen“, widerlegte der Anwalt des Vaters. Er betonte, dass die Entführung gut vorbereitet war. „Das ganze Geld war weg und die Wohnung war schon leer geräumt worden.“ Urteil wird am 15. Dezember 2017 erwartet.
Wir haben uns an die Kindesmutter Anna Siedlecka gewandt und wollten eine Stellungnahme. Sie verweigerte diese und versprach uns „zu vernichten“. Sie sagte, dass das Justizministerium in Polen unserer Organisation den Garaus machen würde. Wir sind gespannt, aber freuen uns dass wir langsam wahrgenommen werden. Wir helfen den Kindern.
Berlin, SOS Kindesentführung e.V.