Großenhain.
Nach der Intervention von unserem Verein und auch des ZDF´s bei der Polizei, hat die Staatsanwaltschaft endlich die Öffentlichkeitsfahndung beantragt und auch genehmigt bekommen.
Die Polizei bittet auf der Suche nach der sechsjährigen Ella Zuzek aus Großenhain nun ganz Deutschland um Hilfe. Die bisherigen Untersuchungen und die Fahndung blieben bisher ohne Erfolg – und das seit Mai 2017. Weil die Dresdner Staatsanwaltschaft immer noch nicht zwingend davon ausgeht, dass Ella ins Ausland entführt wurde, geht sie lediglich von Kindesentzug aus. Nach der deutschen Rechtssprechung werden innerdeutschen Entführungen durch einen Elternteil nicht strafrechtlich verfolgt – was nicht heißt, dass es nicht verfolgt werden könnte – das Strafgesetzbuch in diesem Punkt einfach nicht so streng ausgelegt – es geht ja schließlich ja „nur“ um ein Kind.
Ella wird seit 5. Mai dieses Jahres von ihrer Mutter versteckt. Der Vater hatte vor dem Oberlandesgericht Dresden das Sorgerecht in den wichtigen Punkten Aufenthaltsbestimmung, Kita und Schule bekommen. Das Gericht hatte bei der Mutter Defizite bei der Erziehungsfähigkeit gesehen, weil sie u.a. die angebotene Hilfe der professionellen Mitarbeiter der Behörden nicht annehmen wollte und beim Gutachten nicht mitgewirkt hatte. Bis zuletzt verweigerte sie stetig jede Umgangsregelung und isoliert immer mehr das Kind vor dem Vater.
Über das Netzwerk der Mütter erfuhren wir, dass sie über verschiedene Tricks versucht hatte, den Vater aus dem Leben der kleinen Ella zu entfernen. Nicht zuletzt deswegen beantragte sie viermal das alleinige Sorgerecht unter scheinheiligen Vorwänden, und nachdem das Gericht die eigentliche Absicht der Mutter durchschaute, eskalierte die Situation. Das Gericht wollte die kleine Ella schützen und übertrug die elterliche Verantwortung im Bereich Aufenthaltsbestimmungsrecht, Schulwahl und Gesundheitsfragen auf den Vater. Daraufhin ist die Mutter mit dem Kind untergetaucht. Sie bediente sich der Tipps, die bei dem Netzwerk der „gescheiterten“ Mütter verteilt werden, die dazu aufrufen bei drohender Gefahr, dass auch ein Vater die Obhut über ein Kind bekommen könne, das Kind zu entführen und unterzutauchen.
Der Fall sorgt derzeit deutschlandweit für heftige Reaktionen, weil die Kindesentführungen durch einen Elternteil immer mehr zunehmen. Das Wohl des Kindes zählt immer weniger – wann wacht die Politik endlich auf? Wann gibt es endlich einheitliche Maßstäbe bei der Polizei, die bei einem vermissten Kind von einer Gefahr für ihr Leib und Leben, einer wirklichen Kindeswohlgefährdung ausgehen werden? Die Staatsanwaltschaften und Polizei in Deutschland gehen zur Zeit im Regelfall von keiner Gefahr für ein vermisstes Kind aus, solange sie vermuten, dass das Kind sich mit einem Elternteil irgendwo aufhalte. Dann werden die Fahndungsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt und leidiglich das Kind zur Fahndung im System ausgeschrieben. DAS MUSS SICH ÄNDERN! Dafür kämpfen wir jetzt auch vor dem deutschen Bundestag.
Wer hat Ella seit Mai dieses Jahres gesehen? Wer kann Angaben zu ihrem aktuellen Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.
Es ist eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro durch den Vater ausgesetzt worden – für alle Hinweise, die zur Aufenthaltsermittlung der kleinen Ella führen. HELFT BITTE MIT!!!
Über den Fall wurde am 14.11.2017 auch auf ZDF berichtet:
Seht bitte selbst, Beitrag ab Minute 07:00:
https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-deutschland/hallo-deutschland-vom-14-november-2017-102.html
Falls Du die Suche nach Ella finanziell unterstützen möchtest, damit die Familie schnellstmöglich auch weitere Schritte unternehmen kann, so spende bitte Deinen Beitrag entweder per Überweisung auf unser Konto, oder bequem per PayPal.
Unsere Bankverbindung:
SOS-Kindesentführung e.V. bei der
Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX
IBAN: DE43 1005 0000 0190 5606 30
Verwendungszweck: „Ella will heim“
PayPal: