Ziele des Vereins

UNSERE ZIELE

I. ALLGEMEINE AUSRICHTUNG

In unserer internationalisierten und globalisierten Welt gibt es immer mehr  gemischte Ehen und Lebensgemeinschaften. Damit wächst auch die Zahl grenzüberschreitender Partnerschaftskonflikte, wenn es zu Trennung oder Scheidung kommt. Kinder aus solchen gescheiterten Partnerschaften werden oft als Konfliktinstrument mißbraucht – und entführt oder entzogen. Die entführende Partei setzt auf rechtliche und faktische Vorteile in ihrem Heimatland, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl zu nehmen. Der Übergang von Kindesentführung zu Kindesmißhandlung – z.B. durch Isolation oder Dauerverschleppung von Ort zu Ort – ist fließend.

Um diesen Mißbrauch an den Schwächsten einzudämmen, ist seit 1980 die Mehrheit der Staaten der Welt der zivilrechtlichen Haager Konvention gegen internationale Kindesentführung (HKÜ) beigetreten. Die teilnehmenden Staaten verpfichten sich,

  1.  aus dem Ausland von einem Elternteil entführte Kinder unverzüglich zurückzugeben,
  2. das zum Entführungszeitpunkt bestehende Sorgerecht zu erhalten und
  3. das Kindeswohl zu achten.

Die Realität ist oft gegenteilig, und es gibt eine Reihe von Staaten, in denen entführte Kinder wie in einem Schwarzen Loch verschwinden und für den zurückgelassenen Elternteil unerreichbar sind.

Vor diesem Hintergrund strebt SOS Kindesentführung e.V. an,

  1. von Kindesentführung und -entzug Betroffene in jeder möglichen Weise zu beraten und zu unterstützen,
  2. das diesbezügliche Problembewußtsein der deutschen wie der europäischen Öffentlichkeit zu schärfen,
  3. beständig aufzuzeigen, welche Maßnahmen im nationalen wie internationalen Rahmen erforderlich sind, um das Wohl entführter und entzogener Kinder zu wahren und sie vor dieser Form der Mißhandlung zu schützen,
  4. den zuständigen deutschen und europäischen Regierungsstellen an ihre – immer wieder verdrängten – Schutzverpflichtungen aus HKÜ, Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und verwandten Verträgen und Gesetzen zu erinnern.

II. AKTUELLER FOKUS

Aufgrund mehrerer aktueller und harter Fälle im Kreise seiner Gründungsmitglieder ist der Verein zur Zeit spezialisiert auf die Fälle von Entführungen von Kindern nach Osteuropa, ausgehend von ihren osteuropäischen Elternteilen.
Die Zielstaaten im derzeitigen Fokus – Slowakei, Ukraine und Polen – unterstützen Kindesentführung durch Verzögerung in der Verfahrensdauer, oft rechtswidrigen Beschlüsse auch nach nationalem Recht und Missbrauch des Art. 13 HKÜ. Im allgemeinen mißachten ihre Behörden und Gerichte das HKÜ ebenso wie das grundlegende Sorgerecht, das Kindeswohl und die Würde der ausländischen Elternteile. Es gibt dort keine wirksamen Prozeduren zur HKÜ‐konformen Kindesrückführung.

Stattdessen betreiben diese Staaten eine Politik der schrittweisen Legalisierung von Kindesentführungen ‐ mittels
a. exzessiver Verzögerung und Verschleppung der Rückführungsverfahren,
b. Duldung von Elternteil‐Kind‐Zwangstrennung und ‐entfremdung sowie Zerstörung aller familiärer Bindungen ins Herkunftsland – Sprachkenntnisse und Isolation,
c. Schutz der Entführerelternteile gegen Strafverfolgung und Sanktionen – auch in Bezug auf Falschaussagen und Verleumdung -,
d. faktischer Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die entführende Elternteile,
e. Manipulation von Gerichtsverfahren und ‐urteilen in flagranter HKÜ‐Verletzung,
f. Kindersperre für Reisen ins Herkunftsland und
g. repressiver Willkürmaßnahmen zur Diskriminierung und -Aussperrung des zurückgelassenen Elternteils.

Unterstützung für die zurückgelassenen Elternteile durch ihre Regierungen ist die absolute Ausnahme. Insbesondere die zuständigen deutschen Regierungsstellen nehmen selbst schwere und systematische HKÜ-Brüche im Ausland stillschweigend hin und liefern die in Deutschland lebenden Eltern und Kinder damit der grenzenlosen Willkür der Zielstaaten aus. Klagen und Beschwerden werden routiniert abgeblockt, ausgesessen oder gänzlich ignoriert. Das Kindeswohl spielt dabei keine Rolle.