Mitgliederversammlung 2017 – SOS Kindesentführung e.V.

Am 09.12.2017 fand die jährliche Mitgliederversammlung unseres Vereines SOS Kindesentführung e.V. in Berlin statt.
Die Veranstaltung war zunächst für alle Gäste und Mitglieder öffentlich. Der Jahresbericht 2017 wurde vorgetragen und betroffene Eltern erzählten ihre eigenen Geschichten.

SOS Kindesentführung e.V.

 

Marco Di Marco, der seit Jahren mit der ungerechten slowakischen Justiz um das Recht für seinen Sohn auf einen Vater kämpft, teilte seine Geschichte. Sein Fall ist international bekannt – Marco gewann bereits vor dem höchsten Slowakischen Gericht und hat Recht bekommen – seinen Sohn brachte das jedoch bisher nicht zurück.
Hier einige Informationen zu seinem Fall: http://sos-childabduction.eu/de/presse/presse-it/

Piotr aus Flensburg erzählte dann, glücklich seine Tochter auf dem Arm haltend, wie seine Tragödie innerhalb von 2 Monaten beendet wurde. Seine kleine Maja wurde im Oktober 2016 nach Polen entführt. Die Kindesmutter übergab ihre Tochter den polnischen Großeltern und setzte sich mit ihrem neuen Partner irgendwo nach Zentralpolen ab. Sein Hilfegesuch an die polnische Polizei, mit ihrer Hilfe seine Tochter zurück zu bekommen, wurde abgelehnt. Die polnischen Beamten sagten lächelnd: „Die Mutter gab deine Tochter an die Großmutter – also geh doch zum Gericht. Wir machen da nichts.“
Auch alle Versuche eine rechtliche Regelung herbeizuführen, schlugen fehl.
Daraufhin wandte sich Piotr an uns. Mit unserer Hilfe stellte er die entsprechenden Anträge beim Amtsgericht Flensburg und bekam die alleinige Sorge für seine Tochter zugesprochen. Auch das überzeugte jedoch die polnischen Beamten nicht.

In einer dramatischen Rettungsaktion gelang es Piotr schliesslich mit seiner Tochter zuück nach Deutschland zu gelangen. Da er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss eines deutschen Gerichtes hatte, war er durch beherztes und schnelles Vorgehen in der Lage, sich der Willkür der polnischen Beamten zu entziehen und über die polnische Grenze nach Tschechien zu gelangen. Durch unsere Intervention und Vermittlung zwischen tschechischen und deutschen Beamten während der Rettungsaktion, konnte er glücklich mit seiner kleinen Maja nach Hause zurückkehren.

 

Marko Lemke sucht seine Tochter Ella seit Mai 2017. Sie ist, nachdem das Gericht die kleine Ella vor Isolierung durch ihre Mutter, schützen wollte und das Aufenhaltsbestimmungsrecht auf ihn übertrug, von der Kindesmutter entführt worden. Seit Mai 2017 fehlt jede Spur von der Kleinen.

Die kleine Ella wird erst seit unserem Einsatz im November 2017 auch per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Es fehlt von ihr und ihrer Mutter jedoch bis heute jede Spur. Ella kann keine Schule besuchen, ihre ärztliche Versorgung ist nicht sichergestellt und sie hat keinen Kontakt zu ihrem Vater und ihrer Familie, nur weil ihre Mutter ihre eigenen Interessen über die Interessen des Kindes stellt und glaubt, dass das Kind nur mit ihr glücklich sein kann.

Weitere Informationen zu dem Öffentlichkeitsaufruf findet ihr hier in diesem Beitrag: http://sos-childabduction.eu/de/home/ella-zuzek-2/

 

 

 

Songül vermisst ihren 12-jährigen Sohn bereits seit 1,5 Jahren. Sie wandte sich an uns weil sie in Deutschland zwar das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn Ensar hat, dies aber in der Türkei nicht anerkannt wird. Das Gericht in der Türkei führt derzeit, entgegen der Haager Konvention, ein neues Sorgerechtsverfahren, parallel zu dem in Deutschland bereits anhängigem Verfahren. Das deutsche Gericht hat den noch in Deutschland berufstätigen Vater, der den Sohn bei den Großeltern in der Türkei zurückgelassen hat, bereits mehrmals aufgefordert, den Sohn zur Anhörung mitzubringen – jedoch ohne Erfolg. Anstatt rechtsstaatliche Zwangsmaßnahmen zu erlassen, tut das Gericht jedoch gar nichts und wartet die Entscheidung in der Türkei ab. Das ist Unrecht. Dagegen gehen wir vor und wir werden nicht aufhören, bis Recht wieder Recht sein wird.

 

Es folgt die dramatische Geschichte von Alberto Encinas. Er sucht seine Tochter Olivia seit über 4 Jahren in Polen. Er hat das Rückführungsverfahren nach der Haager Konvention in Polen bereits im Jahr 2013 in allen Instanzen gewonnen. Seitdem gilt seine Tochter als vermisst. Die Polizei in Polen hat angeblich keine einzige Spur von ihr auffinden können. Das Gericht anscheinend jedoch schon, denn es erhielt bereits 3 mal die Information, wenn Olivia an verschiedenen Schulen angemeldet wurde.
Wie unglaublich das ist, verdeutlicht das nächste Foto.

Olivia ist hier mit anderen Schülern und 2 Polizeibeamten zu sehen – obwohl sie als vermisst gilt und angeblich intensiv durch die Polizei gesucht wird. Dieser Fall ist in Spanien’s Medien sehr präsent und die spanische Regierung unterstützt den Vater. So haben wir in Begleitung von dem spanischen Konsul eine weitere Schule aufgesucht, an der Olivia auch angemeldet war. Es war bekannt geworden, dass sie zu einer Prüfung kommen würde. Zwei Tage vor der Prüfung wurde die Akteneinsicht durch den gegnerischen Anwalt jedoch genehmigt und Olivia verschwand wieder. Seit September haben wir keine weitere Spur. Kurios ist auch, dass im Mai 2016 die Mutter einen neuen Ausweis für ihre Tochter bekommen hat. Un das obwohl sie sich seit Jahren versteckt und kein Sorgerecht mehr hat. Polen ist anscheinend ein Paradies für Entführer. Mehr Informationen findet man auf Facebook: https://www.facebook.com/Poszukujemy-Olivia-Encinas-Hlond-1504482419848570/

Cezary erzählte über seine Versuche  seine Tochter Amelia über die Haager Konvention wieder nach Hause zu holen. Zunächst wurde sein Antrag in der Zentralen Behörde für Internationale Sorgerechtskonflikte in Polen verschlampt. Deshalb war er gezwungen, diesen nach 2 Monaten wiederholt zu stellen. Die deutsche Zentrale Behörde beim Bundesamt für Justiz schickte ihn einfach direkt nach Polen – anstatt ihn bei der Antragstellung zu unterstützen. Da die Mutter behauptete, dass es sich um einen geplanten Umzug gehandelt habe und die gemeinsame Tochter rückwirkend in Deutschland abmeldete, trotz der bereits gekauften und bezahlten Rückflugtickets, zeigte sich das zuständige deutsche Gericht verunsichert darüber, ob es überhaupt zuständig ist. Dies macht deutlich, mit welchen Hürden ein zurückgelassener Elternteil zu kämpften hat, als ob es einen Zweifel über die Zuständigkeit geben könnte, wenn das Kind bis dato seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte. Es ist kaum zu glauben, welche Ungerechtigkeiten Cezary in so kurzer Zeit schon erfahren musste. Selbstverständlich werden wir ihm dabei helfen seine Tochter wieder nach Hause zu holen.

Auch Björn erzählte uns seine unglaubliche Geschichte – seine beiden Kinder Karl und Johann wurden von der Kindesmutter nach Japan entführt. Dies hatte eine lange Vorgeschichte. Seit 3 Jahren machte Björn das Gericht darauf aufmerksam, dass die Gefahr einer Kindesentführung in das Heimatland seiner Frau groß ist. Weder das Jugendamt, noch das Gericht wollten auf seine Warnungen hören.

Die Kinder wurden nun aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen und befinden sich in einem völlig fremdem Land. Bis heute hat Björn keine Information über den genauen Aufenthalt seiner Kinder in Japan, für die er das alleinige Sorgerecht in Deutschland hat.

Das Rechtsystem in Japan ist so ausgelegt, dass dort prinzipiell die Kinder der Mutter zugesprochen werden. Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen ein ausländischer oder auch japanischer Vater das Recht auf seine Kinder erhalten hat. Die Kinder und ihren Vater trennen jetzt über 9.000 km und 11 Stunden Flugzeit. Hohe Gerichts-und Übersetzungskosten erwarten Björn in Japan, mit sehr, sehr geringen Erfolgsaussichten.

Ist Vaterliebe verboten? Wir werden den beschwerlichen Weg von Björn mit seinen Kindern begleiten und alles tun, damit die Kinder zurückkehren können.

Peter aus Österreich konnte seinen HKÜ-Rückführungsfall in Polen erfolgreich beenden. Es war jedoch nicht einfach und er hätte es auf dem normalen Gerichtsweg in Polen auch nicht erreicht.

Seine Tochter Nina wurde im Sommer 2015 von ihrer Mutter, unter dem Vorwand einen Urlaub in Kroatien verbringen zu wollen, unrechtmäßig nach Polen verbracht. Das Sorgerechtsverfahren in Österreich war bereits vorentschieden und mit der Entführung bestätigte die Kindesmutter dem Gericht letztendlich, dass das Sorgerecht auf den Vater zu übertragen ist. Es gab bereits vorher psychologische Gutachten und die Situation des Kindes war dem Gericht sehr gut bekannt. Nina’s Mutter riss das Kind nicht nur vom Vater weg, sondern auch aus ihrer gewohnten Umgebung, aus der Schule, aus ihrem Familien- und Freundeskreis. Das polnische Gericht wollte –wie in Polen leider oft üblich immer weiter prozessieren, anstatt die Rückkehr nach HKÜ Recht innerhalb von 6 Wochen abzuschliessen. Peter hatte bereits das alleinige Sorgerecht in Österreicht, als er sich nach fast einem Jahr, im Frühjahr 2016 entschied, seine Tochter eigenmächtig von der Schule in Polen abzuholen und nach Hause nach Österreich zu bringen.

Die Absichten der polnischen Gerichtsbarkeit erkennt man wohl an einer kuriosen Entscheidung des Bezirksgerichtes in Katowice. Dieses Gericht stellte in der zweiten und letzten Instanz plötzlich fest, dass die Gerichtszuständigkeit für die Sorgerechtsentscheidung doch plötzlich in Polen liege (!). Da es keine Beschwerdemöglichkeit mehr gibt, muss Peter nun in der Angst und Sorge leben, dass seine Tochter wieder nach Polen entführt wird. Die Erfahrung mit dem polnischem Rechtssystem zeigt leider, dass nicht mal alleinige Sorge die Sicherheit gibt, dass das Kind geschützt ist – wie der folgende Fall unter Beweis stellt.

Das letzte Wort hatte der Vorsitzende des Vereins – Thomas Karzelek. Seine Tochter Lara wurde im Oktober Oktober 2014 erneut gewaltsam entführt. Die Odyssee von Lara, die bereits im Jahre 2011 begonnen hatte, nahm ihren Fortgang. Lara wurde bereits im Jahr 2011 von Deutschland nach Polen entführt worden und wurde im Mai 2012 nach Hause zurück gebracht. Nach einem weiteren erfolglosen Entführungsversuch im Dezember 2013, gelang es mit Hilfe großer kriminellen Energie und bezahlten Helfern, die Familie zu überfallen und Lara zu entreissen. Ähnlich wie im Falle von Olivia, wurde Lara dann über Jahre isoliert und versteckt gehalten. Die Kindesmutter wurde verhaftet und in Deutschland zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft veruteilt – obwohl sie auch eine Strafe auf Bewährung hätte erhalten können. Den Vorschlag eines Täter-Opfer-Ausgleich vor Gericht schlug sie aus, da sie im Rahmen dessen den Aufenthaltsort des versteckten Kindes hätte offenbaren müssen. Im April 2017 wurde Lara, nach 2,5 Jahren in totaler Isolation, gefunden. Wie sie alleine mit der Großmutter in dem Versteck leben musste, zeigen diese Bilder: https://www.youtube.com/watch?v=JZtuBOzoGPM

Nachdem sie gefunden wurde, war sie anschliessend 8 Tage lang im Kinderheim, anstatt sofort an ihren Vater übergeben worden zu sein. Die Argumente hierfür waren, dass Lara Angst vor ihrem Vater habe, der sie angeblich früher geschlagen hatte. Dass das nicht der Wahrheit entspricht, zeigt das Video: https://www.youtube.com/watch?v=FHM36p2PJ9E

Seit Juli 2017 lebt seine Lara nun widerrechtlich mit der Mutter in Stettin. Das Gericht unternahm lediglich einen Versuch Lara an ihren Vater zu übergeben. Dieser Versuch wurde nach nicht einmal 15 Minuten abgebrochen. Vater und Kind wird es nicht gestattet eine gemeinsame Therapie zu machen, um die jahrelangen Entfremdungsversuche der Mutter rückgängig zu machen. Es wird kein Umgang gewährt und der Kinderpsychologe des Vaters hat keinen Zugang zum Kind, trotz des alleinigen Sorgerechts des Vaters.

Trotzdem hat nun das Amtsgericht, anstatt weitere Maßnahmen zu treffen, die gerichtliche Zuständigkeit auf die polnischen Gerichte übertragen. Es grenzt an einen Justizskandal. Polen hat in dem Rückführungsersuchen von Lara bereits 4 rechtswidrige Beschlüsse erlassen – 3 davon wurden durch die nächste Instanz aufgehoben. Was muss noch passieren, damit Recht wieder Recht wird? Alle Hoffnung liegt nun bei dem OLG Stuttgart: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kindesentfuehrung-in-ditzingen-dramatischer-rueckschlag-fuer-laras-vater.9173b169-2b21-45ff-8e4d-6f2857d2c236.html

Die Kindesmutter hat sich bereits bei RTL gemeldet und beteuert: „Ich würde es wieder genauso machen. Es ist ein Weihnachtsgeschenk“…. für die Entführerin: https://rtlnext.rtl.de/cms/der-gerichtsbeschluss-ist-das-beste-weihnachtsgeschenk-mutter-und-entfuehrerin-von-lara-8-meldet-sich-zu-wort-4137058.html 

Krankheitsbedingt konnte uns Renata ihre Geschichte nicht persönlich erzählen. Ihre Tochter Milena wurde im Sommer 2016 nach Libanon entführt.
Obwohl sie die alleinige Sorge für ihre kleine Tochter hat, die sich immer noch widerrechtlich in Libanon befindet, grenzt es an ein Wunder, Milena wieder zurückführen zu können. Libanon hat nicht mal die Haager Konvention zur Kindesrückführung unterzeichnet.

Wir stehen mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der deutschen Botschaft in Verbindung, um Milena möglichst schnell nach Hause zurück zu führen. Wir brauchen aber Unterstützung.

 

 

Wir hatten auch Gäste aus Italien. Giorgio Ceccarelli organisiert seit Jahren die „Daddy´s Pride“ Demonstration in verschiedenen Hauptstädten. Am 10.12.2017 halfen auch wir  die Demo in Berlin mit zu organisieren. Das Motto der Demo ist „Kinder haben Recht auf beide Eltern und auf alle vier Großeltern“.

 

Unser Verein blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017. Unser Verein begann 2017 mit der Rückführung von Marek’s Kindern, die in Berlin versteckt wurden. Die Kindesmutter hatte bereits im November 2016 den rechtskräftigen Beschluss zur Kindesherausgabe an den Vater einfach ignoriert. Das Gericht Berlin Pankow-Weißensee setzte keine Zwangsmaßnahmen in Kraft, die Isolation von den Kindern war immer stärker.

Wir haben an einem Tag innerhalb von 4 Stunden es geschafft, den Beschluss uns vom Amtsgericht zu holen, den zuständigen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, die Kinder von der Schule abzuholen und an den Vater zu übergeben. Die polnische Schulleiterin hatte noch den größten Widerstand geleistet, indem sie den Vater sogar ein Hausverbot aussprach – nur um dem entführenden Elternteil eine Gefälligkeit zu leisten.

Seit fast einem Jahr lebt  er nun glücklich mit seinen Kindern in Polen. Er schickt uns einen Weihnachtsgruß.

Paulina aus Köln, die uns eigentlich auch bei der Mitgliederversammlung besuchen wollte, war leider wegen Windpocken ihrer Kinder verhindert. Ihr Ex-Mann hatte die Kinder nach Polen entführt und auch hier versagte das polnische Rechtssystem.  Wir konnten dabei helfen, nach fast einem Jahr der Trennung und Isolation, die beiden Zwillingsbrüder nach Hause zurückzuführen. Sie sind nun glücklich zu Hause in Köln und schicken auch einen Weihnachtsgruß.

Bartek aus Polen konnte auch mit unserer Hilfe die Entführung seines Kindes nach Deutschland noch vor Weihnachten 2017 beenden. Auch er schickt uns einen Gruß!

Dominik aus den Niederlanden konnte seinen geliebten Sohn im November zurück nach Hause holen. Seit über einem Jahr hatte er einen rechtskräftigen Beschluss der Kindesherausgabe, den er nicht vollstrecken konnte. Die Kindesherausgabe scheiterte an einer geschlossenen Wohnungstür. Die Gerichtsbeamten argumentierten, dass sie zwar wüßten, dass sich das Kind widerrechtlich mit der Mutter in der Wohnung befindet, aber da keine Kindeswohlgefährdung festzustellen sei, könne die Tür nicht gewaltsam geöffnet werden.
Immer wieder war Dominik 1000km nach Polen gefahren und kämpfte für das Recht seines Sohnes. Im November 2017 fand in den Niederlanden eine Gerichtsverhandlung statt, zu welcher die Kindesmutter und das Kind geladen waren. Die Mutter kam, ohne Kind. Sie wurde verhaftet und Dominik nutzte dieses Zeitfenster, seinen Sohn aus Polen zu holen. Auch dieses mal wurde die Tür nicht geöffnet und Dominik war gezwungen in Eigenaktion den Zugang zu seinem Sohn zu bekommen, ihn in die Arme zu schliessen und mit ihm in die Niederlande zurückzukehren.

Unser Verein leistet eine gute Arbeit. Wir werden gebraucht – für die Kinder und für die zurückgelassenen Eltern.

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Wir möchten noch tatkräftiger handeln können.

SOS Kindesentführung e.V.

Mitgliederversammlung 09.12.2017

Unser Flyer 2017